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Wir wissen was Sie beschäftigt!

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Alles über den Verkaufsprozess.

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Was kostet die Tätigkeit des Immobilienmaklers und wann muss ich den Makler bezahlen?

Der Immobilienmakler wird grundsätzlich für seine Vermittlungstätigkeit bezahlt. D.h. seine Tätigkeit besteht darin, eine bewusste sowie finale Abschlussbereitschaft der Vertragsparteien des zukünftigen Kaufvertrages herbeizuführen. Wenn dieser erfolgreich geschlossen und notariell beurkundet worden ist, besteht der Anspruch auf das Vermittlungshonorar, welches regelmäßig zwischen 3,57 % bis 7,14 % inkl. MwSt. der beurkundeten Kaufpreissumme liegt - je nach dem, ob Sie Verbraucher oder eine juristische Person sind.

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Was passiert, wenn der Makleralleinauftrag ausläuft und die Immobilie nicht verkauft ist?

Vorerst setzen wir uns zusammen und gehen die Gründe durch, warum die Immobile noch nicht verkauft ist. Regelmäßig reicht eine neue Verkaufsstrategie aus, um dem zügigen Verkauf gerecht zu werden. Sollte Ihre Immobilie nach der von Ihnen bestimmten Vertragslaufzeit nicht verkauft werden, so kann der Vertrag binnen 14 Tagen verlängert werden. Sollte eine Verlängerung nicht gewünscht sein, so läuft der Vertrag automatisch ohne eine von Ihnen eingereichte Kündigung aus.

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Was ist für eine erfolgreiche Finanzierung zu beachten?

Damit Sie gute Konditionen bekommen sind zum einen vollständige Unterlagen von der Immobilie unerlässlich sowie ein gewisses Eigenkapital. Als Faustregel sollten Sie mindestens 10% der Kaufpreissumme als Eigenkapital nachweisen, um die Kaufnebenkosten abzudecken (diese sind: Grunderwerbsteuer, Notar und Gericht, Maklerhonorar). Für Kapitalanleger ist dies Regelung beinahe zwingend, da nur wenige Banken ein sog. Nachrangsdarlehen, welches in der Regel sehr hoch verzinst ist, zur Verfügung stellen. Dies wird auch nicht empfohlen! Für private Nutzer ist eine sog. 110%-Finanzierung (Kaufpreissumme zzgl. Kaufnebenkosten) möglich, sofern sie ein solides Einkommen, unbefristetes Arbeitsverhältnis sowie einen positiven Schufa-Score nachweisen können. Selbstständige sollten in der Regel Ihre Selbstständigkeit mindestens seit 3 Jahren nachgegangen sein sowie 2-3 Abschlüsse sowie die Bilanz vorzeigen können.

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Wann fließt die Kaufpreissumme?

Regelmäßig hängt das zum einen davon ab, ob Sie finanzieren oder ob Sie die Immobilie mit Ihrem Eigenkapital erwerben. Sofern Sie finanzieren, kann sich das auf die Dauer der Bearbeitung auswirken. Der Notar hat die sog. Fälligkeitsvoraussetzungen für Sie im Blick. Die Fälligkeitsvoraussetzungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Grundstückskaufvertrages. Mit ihnen wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Kaufpreis zur Zahlung fällig gestellt wird. Unverzichtbare Fälligkeitsvoraussetzungen sind: Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch, Vorkaufsrechtsverzichtserklärung, Löschungsbewilligung. Dies kann 4 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen.

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Wie lange dauert ein Verkauf?

Das hängt von der jeweiligen Immobilie und deren Einwertung ab. Ein “klassisches” Einfamilienhaus mit 4 Zimmer auf einem 500 qm großen Grundstück spricht die Mehrzahl der Interessenten an als z.B. denkmalgeschützte Immobilien oder Resthöfe, die einen überschaubaren Interessentenkreis ansprechen. ACHTUNG: Hier ist eine präzise Einwertung Ihrer Immobilie besonders wichtig, da die Banken häufig einen geringeren Beleihungswert akzeptieren als bei dem klassischen Einfamilienhaus (mehr dazu finden Sie in unserer Broschüre). Durchschnittlich brauchen wir für die Vermittlung einer Immobilie ca. 12 Wochen bis es zur Beurkundung kommt. Spezielle Immobilien können 6 bis 9 Monate in Anspruch nehmen.

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